Als PDF ausfüllbar · für LKW, KFZ und Baumaschinen · nach amtlichem Muster · Deutsch/Englisch
Mit der Gelangensbestätigung (auch Gelangensbescheinigung) weisen Sie nach, dass ein verkauftes Fahrzeug bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung in ein anderes EU-Land gelangt ist – Voraussetzung für die umsatzsteuerfreie Rechnung. Die Vorlage ist als PDF ausfüllbar: Füllen Sie die Felder online aus, speichern Sie das Ergebnis als PDF oder laden Sie die leere Vorlage herunter. Lassen Sie die Bestätigung vom Käufer unterschreiben und bewahren Sie sie zu Ihrer Rechnung auf.
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Tragen Sie Käufer, Fahrzeug und FIN ein. Das Datum und den Monat des Erhalts füllt der Käufer aus, sobald das Fahrzeug im Zielland angekommen ist – bei Selbstabholung also erst nach der Fahrt, nicht schon auf Ihrem Hof.
Der Käufer schickt Ihnen die unterschriebene Bestätigung zurück – im Original, als Scan oder als PDF per E-Mail.
Bewahren Sie die Gelangensbestätigung zusammen mit Rechnung, Kaufvertrag und einer Kopie der USt-IdNr.-Prüfung (Bundeszentralamt für Steuern) auf. Fehlt der Nachweis, kann das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordern.
Grundlage: § 6a UStG, § 17b Abs. 2 UStDV und die amtlichen Muster in Anlage 1 und 2 zu Abschnitt 6a.4 UStAE. Unverbindliche Vorlage ohne Gewähr; sie ersetzt keine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.
Die Gelangensbestätigung (oft auch Gelangensbescheinigung genannt) ist der Nachweis, dass ein Gegenstand – zum Beispiel ein LKW – bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung tatsächlich in ein anderes EU-Land gelangt ist. Der Käufer bestätigt darin den Erhalt. Mit diesem Beleg kann der deutsche Verkäufer die Lieferung umsatzsteuerfrei abrechnen (§ 4 Nr. 1 b, § 6a UStG, § 17b UStDV).
Beides meint dasselbe Dokument. Im Gesetz (§ 17b UStDV) heißt es Gelangensbestätigung; im Alltag sind auch Gelangensbescheinigung und Schreibweisen wie Gelangenheitsbescheinigung oder Gelangenheitsbestätigung verbreitet. Unsere Vorlage folgt dem amtlichen Muster und gilt für alle diese Bezeichnungen – auch für KFZ, LKW und Baumaschinen.
Name und Anschrift des Abnehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands (bei Fahrzeugen zusätzlich die Fahrzeug-Identifikationsnummer), Ort und Monat des Erhalts bzw. des Endes der Beförderung im anderen EU-Land, das Ausstellungsdatum sowie die Unterschrift des Abnehmers oder seines Vertreters.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Gelangensbestätigung auf Deutsch, Englisch oder Französisch. Für andere Sprachen kann eine amtlich beglaubigte Übersetzung verlangt werden. Unsere Vorlage gibt es auf Deutsch sowie zweisprachig Deutsch/Englisch.
Auch dann ist die Gelangensbestätigung der übliche Nachweis. Der Käufer bestätigt darin den Monat, in dem die Beförderung im Bestimmungsland geendet hat – also nachträglich, nicht schon bei der Abholung. Wählen Sie dafür oben „Käufer holt selbst ab“. Bei Fahrzeugen kann alternativ ein Nachweis über die Zulassung im Bestimmungsland auf den Käufer dienen.
Ja. Der Käufer kann Ihnen die unterschriebene Gelangensbestätigung auch als Scan oder PDF per E-Mail schicken. Bewahren Sie die E-Mail zusammen mit der Bestätigung auf; elektronisch erhaltene Belege sollten Sie elektronisch archivieren.
Ja. Sie füllen die Gelangensbestätigung direkt hier im Browser aus und speichern sie über „Gelangensbestätigung als PDF“ als fertiges PDF. Alternativ laden Sie die leere Vorlage als PDF herunter und füllen sie von Hand aus. Beides ist kostenlos und ohne Anmeldung.
Ja, als Sammelbestätigung für die Lieferungen eines Quartals ist das zulässig. Bei Fahrzeugen empfiehlt sich trotzdem eine eigene Bestätigung je Fahrzeug, weil jede Fahrzeug-Identifikationsnummer eindeutig zugeordnet sein muss.
Erstellen Sie ihn kostenlos – passend für den Verkauf an ein Unternehmen im EU-Ausland.
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