CO₂-Äquivalent für Fahrzeugklimaanlagen und Kühlaggregate berechnen – für die Ausfuhranmeldung nach F-Gase-Verordnung
Seit der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 müssen bei der Ausfuhr von Fahrzeugen mit Klimaanlage oder Kühlaggregat die enthaltenen fluorierten Treibhausgase in der Zollanmeldung angegeben werden – als Nettomasse in kg und als CO₂-Äquivalent in Tonnen. Wählen Sie das Kältemittel, geben Sie die Füllmenge ein – der Rechner liefert die Werte sofort.
Außerdem anzugeben: Y123 – Ihre Registriernummer im F-Gas-Portal. Werte mit Punkt als Dezimaltrennzeichen, wie in der Zollanmeldung üblich.
Die wichtigsten Werte auf einen Blick – nach F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573:
R1234yf hat nach der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 einen GWP-Wert von 0,501 (in älteren Tabellen 4). Es steckt in den Klimaanlagen neuerer PKW und Transporter. Beispiel: 0,5 kg R1234yf ergeben 0,00025 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen
R134a hat einen GWP-Wert von 1.430. Es ist das Kältemittel in den Klimaanlagen der meisten LKW und älteren PKW. Beispiel: 0,8 kg R134a ergeben 1,144 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen
R404A hat einen GWP-Wert von 3.922. Es wird vor allem in Kühlaggregaten von Kühlkoffern und Kühlaufliegern eingesetzt. Beispiel: 5 kg R404A ergeben 19,610 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen
R452A hat einen GWP-Wert von 2.139. Es ersetzt R404A in vielen Transportkühlgeräten. Beispiel: 5 kg R452A ergeben 10,695 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen
R407C hat einen GWP-Wert von 1.774. Es wird in Klimaanlagen verwendet. Beispiel: 2 kg R407C ergeben 3,548 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen
R410A hat einen GWP-Wert von 2.088. Es findet sich in Klimageräten und Wärmepumpen. Beispiel: 2 kg R410A ergeben 4,176 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen
R23 hat mit 14.800 einen der höchsten GWP-Werte aller Kältemittel. Es wird in der Tiefkühlung eingesetzt. Schon 1 kg R23 ergibt 14,800 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen
R744 ist reines CO₂ und hat deshalb einen GWP-Wert von 1. Es kommt in neueren Fahrzeugklimaanlagen und Kühlaufbauten zum Einsatz. Als natürliches Kältemittel ist es kein fluoriertes Treibhausgas. In der Tabelle zeigen
GWP-Werte (Treibhauspotenzial, 100 Jahre) gängiger Kältemittel und Klimagase nach Verordnung (EU) 2024/573. Mit „Übernehmen“ setzen Sie das Kältemittel direkt in den Rechner.
| Kältemittel | Art | GWP | Typischer Einsatz | |
|---|---|---|---|---|
| R134a | HFKW | 1.430 | PKW-/LKW-Klimaanlagen älterer Fahrzeuge, Kühlung | |
| R1234yf | HFO | 0,501 | PKW-Klimaanlagen neuerer Fahrzeuge | |
| R744 (CO₂) | natürlich | 1 | Fahrzeugklimaanlagen, Kühlaufbauten | |
| R404A | Gemisch | 3.922 | Kühlaggregate von Kühlkoffern und Kühlaufliegern | |
| R452A | Gemisch | 2.139 | Transportkälte (Ersatz für R404A) | |
| R507A | Gemisch | 3.985 | Gewerbe- und Transportkälte | |
| R410A | Gemisch | 2.088 | Klimageräte, Wärmepumpen | |
| R407C | Gemisch | 1.774 | Klimaanlagen | |
| R407F | Gemisch | 1.825 | Gewerbekälte | |
| R448A | Gemisch | 1.386 | Gewerbe- und Transportkälte | |
| R449A | Gemisch | 1.396 | Gewerbe- und Transportkälte | |
| R513A | Gemisch | 629 | Ersatz für R134a | |
| R450A | Gemisch | 601 | Ersatz für R134a | |
| R454B | Gemisch | 465 | Klimaanlagen | |
| R454C | Gemisch | 146 | Kälte, Wärmepumpen | |
| R455A | Gemisch | 146 | Kälte, Wärmepumpen | |
| R32 | HFKW | 675 | Klimaanlagen, Wärmepumpen | |
| R152a | HFKW | 124 | Treibgas, Kältetechnik | |
| R1234ze | HFO | 1,37 | Kältetechnik, Treibgas | |
| R125 | HFKW | 3.500 | Bestandteil von Gemischen, Brandschutz | |
| R143a | HFKW | 4.470 | Bestandteil von Gemischen | |
| R227ea | HFKW | 3.220 | Feuerlöschanlagen | |
| R23 | HFKW | 14.800 | Tiefkühlung | |
| R290 (Propan) | natürlich | 0,02 | Kleinkälte, Wärmepumpen | |
| SF6 | sonstiges F-Gas | 24.300 | Hochspannungs-Schaltanlagen |
Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Anhänge I, II und IV; Zusammenstellung des Umweltbundesamts. Angaben ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026.
LKW-Klimaanlagen enthalten meist zwischen 0,6 und 1,2 kg Kältemittel, PKW zwischen 0,4 und 0,8 kg. Kühlaggregate von Kühlkoffern und Kühlaufliegern haben deutlich größere Füllmengen von mehreren Kilogramm – oft R404A oder R452A mit hohem GWP. Maßgeblich ist immer die Angabe auf dem Typenschild bzw. dem Aufkleber im Motorraum.
Für die Ausfuhr von Fahrzeugen mit F-Gasen in Länder außerhalb der EU muss der Ausführer im F-Gas-Portal der EU registriert sein. In der Ausfuhranmeldung werden unter anderem die Registriernummer (Y123), die Nettomasse der Gase in kg (Y163) und die Tonnen CO₂-Äquivalent (Y121) angegeben. Die genauen Vorgaben und mögliche Ausnahmen erfahren Sie beim Zoll oder bei Ihrem Zollsoftware-Anbieter.
GWP steht für Global Warming Potential (Treibhauspotenzial). Er gibt an, wie stark ein Gas im Vergleich zu CO₂ zur Erderwärmung beiträgt, bezogen auf 100 Jahre. R134a hat zum Beispiel einen GWP von 1.430 – ein Kilogramm wirkt also wie 1.430 kg CO₂.
Füllmenge in kg × GWP-Wert ÷ 1.000 = Tonnen CO₂-Äquivalent. Beispiel: Eine LKW-Klimaanlage mit 0,8 kg R134a ergibt 0,8 × 1.430 ÷ 1.000 = 1,144 t CO₂-Äquivalent. Bei mehreren Anlagen in einem Fahrzeug (z. B. Klimaanlage und Kühlaggregat) werden die Werte addiert.
Seit der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 werden bei der Ausfuhr von Erzeugnissen mit fluorierten Treibhausgasen – dazu zählen auch Fahrzeugklimaanlagen und Kühlaggregate – in der Ausfuhranmeldung unter anderem angegeben: Y123 mit der Registriernummer des Ausführers im F-Gas-Portal, Y163 mit der Nettomasse der Gase in kg und Y121 mit den Tonnen CO₂-Äquivalent. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben beim Zoll oder in Ihrer Zollsoftware.
Für die Ausfuhr von Erzeugnissen und Einrichtungen mit F-Gasen in Länder außerhalb der EU ist eine Lizenz erforderlich. Diese gilt durch eine gültige Registrierung des Ausführers im F-Gas-Portal der EU als erteilt. Eine Freigrenze gibt es dafür nicht. Für bestimmte Fälle, etwa persönliche Gebrauchsgegenstände, gelten Ausnahmen.
Bei Klimaanlagen steht beides meist auf einem Aufkleber im Motorraum, oft an der Motorhaube oder am Schlossträger. Bei Kühlkoffern und Kühlaufliegern finden Sie die Angaben auf dem Typenschild des Kühlaggregats (z. B. Thermo King oder Carrier).
Die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verwendet für einige Stoffe aktualisierte Werte. So hat R1234yf jetzt einen GWP von 0,501 statt früher 4, Propan 0,02 statt 3. Für die gängigen HFKW wie R134a (1.430) und R404A (3.922) haben sich die Werte nicht geändert. Unsere Tabelle verwendet die Werte der aktuellen Verordnung.
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