GWP-Rechner für Kältemittel & GWP-Tabelle

CO₂-Äquivalent für Fahrzeugklimaanlagen und Kühlaggregate berechnen – für die Ausfuhranmeldung nach F-Gase-Verordnung

Seit der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 müssen bei der Ausfuhr von Fahrzeugen mit Klimaanlage oder Kühlaggregat die enthaltenen fluorierten Treibhausgase in der Zollanmeldung angegeben werden – als Nettomasse in kg und als CO₂-Äquivalent in Tonnen. Wählen Sie das Kältemittel, geben Sie die Füllmenge ein – der Rechner liefert die Werte sofort.

CO₂-Äquivalent berechnen

CO₂-Äquivalent · Y1210.000Tonnen CO₂-Äquivalent
Nettomasse · Y1630.000kg fluorierte Gase
GWP-Wert–Treibhauspotenzial (100 Jahre)

Außerdem anzugeben: Y123 – Ihre Registriernummer im F-Gas-Portal. Werte mit Punkt als Dezimaltrennzeichen, wie in der Zollanmeldung üblich.

GWP-Werte der häufigsten Kältemittel

Die wichtigsten Werte auf einen Blick – nach F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573:

Welchen GWP-Wert hat R1234yf?

R1234yf hat nach der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 einen GWP-Wert von 0,501 (in älteren Tabellen 4). Es steckt in den Klimaanlagen neuerer PKW und Transporter. Beispiel: 0,5 kg R1234yf ergeben 0,00025 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen

Welchen GWP-Wert hat R134a?

R134a hat einen GWP-Wert von 1.430. Es ist das Kältemittel in den Klimaanlagen der meisten LKW und älteren PKW. Beispiel: 0,8 kg R134a ergeben 1,144 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen

Welchen GWP-Wert hat R404A?

R404A hat einen GWP-Wert von 3.922. Es wird vor allem in Kühlaggregaten von Kühlkoffern und Kühlaufliegern eingesetzt. Beispiel: 5 kg R404A ergeben 19,610 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen

Welchen GWP-Wert hat R452A?

R452A hat einen GWP-Wert von 2.139. Es ersetzt R404A in vielen Transportkühlgeräten. Beispiel: 5 kg R452A ergeben 10,695 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen

Welchen GWP-Wert hat R407C?

R407C hat einen GWP-Wert von 1.774. Es wird in Klimaanlagen verwendet. Beispiel: 2 kg R407C ergeben 3,548 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen

Welchen GWP-Wert hat R410A?

R410A hat einen GWP-Wert von 2.088. Es findet sich in Klimageräten und Wärmepumpen. Beispiel: 2 kg R410A ergeben 4,176 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen

Welchen GWP-Wert hat R23?

R23 hat mit 14.800 einen der höchsten GWP-Werte aller Kältemittel. Es wird in der Tiefkühlung eingesetzt. Schon 1 kg R23 ergibt 14,800 t CO₂-Äquivalent. In der Tabelle zeigen

Welchen GWP-Wert hat R744 (CO₂)?

R744 ist reines CO₂ und hat deshalb einen GWP-Wert von 1. Es kommt in neueren Fahrzeugklimaanlagen und Kühlaufbauten zum Einsatz. Als natürliches Kältemittel ist es kein fluoriertes Treibhausgas. In der Tabelle zeigen

Kältemittel-Tabelle: GWP-Werte nach F-Gase-Verordnung

GWP-Werte (Treibhauspotenzial, 100 Jahre) gängiger Kältemittel und Klimagase nach Verordnung (EU) 2024/573. Mit „Übernehmen“ setzen Sie das Kältemittel direkt in den Rechner.

KältemittelArtGWPTypischer Einsatz
R134aHFKW1.430PKW-/LKW-Klimaanlagen älterer Fahrzeuge, Kühlung
R1234yfHFO0,501PKW-Klimaanlagen neuerer Fahrzeuge
R744 (CO₂)natürlich1Fahrzeugklimaanlagen, Kühlaufbauten
R404AGemisch3.922Kühlaggregate von Kühlkoffern und Kühlaufliegern
R452AGemisch2.139Transportkälte (Ersatz für R404A)
R507AGemisch3.985Gewerbe- und Transportkälte
R410AGemisch2.088Klimageräte, Wärmepumpen
R407CGemisch1.774Klimaanlagen
R407FGemisch1.825Gewerbekälte
R448AGemisch1.386Gewerbe- und Transportkälte
R449AGemisch1.396Gewerbe- und Transportkälte
R513AGemisch629Ersatz für R134a
R450AGemisch601Ersatz für R134a
R454BGemisch465Klimaanlagen
R454CGemisch146Kälte, Wärmepumpen
R455AGemisch146Kälte, Wärmepumpen
R32HFKW675Klimaanlagen, Wärmepumpen
R152aHFKW124Treibgas, Kältetechnik
R1234zeHFO1,37Kältetechnik, Treibgas
R125HFKW3.500Bestandteil von Gemischen, Brandschutz
R143aHFKW4.470Bestandteil von Gemischen
R227eaHFKW3.220Feuerlöschanlagen
R23HFKW14.800Tiefkühlung
R290 (Propan)natürlich0,02Kleinkälte, Wärmepumpen
SF6sonstiges F-Gas24.300Hochspannungs-Schaltanlagen

Quelle: Verordnung (EU) 2024/573, Anhänge I, II und IV; Zusammenstellung des Umweltbundesamts. Angaben ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026.

So berechnen Sie das CO₂-Äquivalent

Tonnen CO₂-Äquivalent = Füllmenge in kg × GWP ÷ 1.000
Beispiel: 0,8 kg R134a × 1.430 ÷ 1.000 = 1,144 t CO₂-Äquivalent

Typische Füllmengen bei Nutzfahrzeugen

LKW-Klimaanlagen enthalten meist zwischen 0,6 und 1,2 kg Kältemittel, PKW zwischen 0,4 und 0,8 kg. Kühlaggregate von Kühlkoffern und Kühlaufliegern haben deutlich größere Füllmengen von mehreren Kilogramm – oft R404A oder R452A mit hohem GWP. Maßgeblich ist immer die Angabe auf dem Typenschild bzw. dem Aufkleber im Motorraum.

Angaben in der Ausfuhranmeldung

Für die Ausfuhr von Fahrzeugen mit F-Gasen in Länder außerhalb der EU muss der Ausführer im F-Gas-Portal der EU registriert sein. In der Ausfuhranmeldung werden unter anderem die Registriernummer (Y123), die Nettomasse der Gase in kg (Y163) und die Tonnen CO₂-Äquivalent (Y121) angegeben. Die genauen Vorgaben und mögliche Ausnahmen erfahren Sie beim Zoll oder bei Ihrem Zollsoftware-Anbieter.

Häufige Fragen zu GWP und F-Gasen

Was ist der GWP-Wert?

GWP steht für Global Warming Potential (Treibhauspotenzial). Er gibt an, wie stark ein Gas im Vergleich zu CO₂ zur Erderwärmung beiträgt, bezogen auf 100 Jahre. R134a hat zum Beispiel einen GWP von 1.430 – ein Kilogramm wirkt also wie 1.430 kg CO₂.

Wie berechne ich das CO₂-Äquivalent?

Füllmenge in kg × GWP-Wert ÷ 1.000 = Tonnen CO₂-Äquivalent. Beispiel: Eine LKW-Klimaanlage mit 0,8 kg R134a ergibt 0,8 × 1.430 ÷ 1.000 = 1,144 t CO₂-Äquivalent. Bei mehreren Anlagen in einem Fahrzeug (z. B. Klimaanlage und Kühlaggregat) werden die Werte addiert.

Welche F-Gas-Angaben gehören in die Ausfuhranmeldung?

Seit der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 werden bei der Ausfuhr von Erzeugnissen mit fluorierten Treibhausgasen – dazu zählen auch Fahrzeugklimaanlagen und Kühlaggregate – in der Ausfuhranmeldung unter anderem angegeben: Y123 mit der Registriernummer des Ausführers im F-Gas-Portal, Y163 mit der Nettomasse der Gase in kg und Y121 mit den Tonnen CO₂-Äquivalent. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben beim Zoll oder in Ihrer Zollsoftware.

Brauche ich für den Export eine Registrierung im F-Gas-Portal?

Für die Ausfuhr von Erzeugnissen und Einrichtungen mit F-Gasen in Länder außerhalb der EU ist eine Lizenz erforderlich. Diese gilt durch eine gültige Registrierung des Ausführers im F-Gas-Portal der EU als erteilt. Eine Freigrenze gibt es dafür nicht. Für bestimmte Fälle, etwa persönliche Gebrauchsgegenstände, gelten Ausnahmen.

Wo finde ich Kältemittel und Füllmenge am Fahrzeug?

Bei Klimaanlagen steht beides meist auf einem Aufkleber im Motorraum, oft an der Motorhaube oder am Schlossträger. Bei Kühlkoffern und Kühlaufliegern finden Sie die Angaben auf dem Typenschild des Kühlaggregats (z. B. Thermo King oder Carrier).

Warum weichen die GWP-Werte von älteren Tabellen ab?

Die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verwendet für einige Stoffe aktualisierte Werte. So hat R1234yf jetzt einen GWP von 0,501 statt früher 4, Propan 0,02 statt 3. Für die gängigen HFKW wie R134a (1.430) und R404A (3.922) haben sich die Werte nicht geändert. Unsere Tabelle verwendet die Werte der aktuellen Verordnung.

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